Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma Schönbrunn Veranstaltungs-Service GmbH.
2. Die Mietgegenstände werden ausschließlich durch die Schönbrunn Veranstaltungs-Service GmbH (SVS) vermietet. Eine Weitervermietung durch Dritte wird ausdrücklich untersagt.
3. Die Mietdauer beträgt 1 Tag. Bei Vermietung über mehrere Tage gelten folgende Mietpreise: 2 Tage = 1,6 Tagesmieten, 3 Tage = 2,1 Tagesmieten, 4 Tage = 2,5 Tagesmieten, 5 Tage = 2,9 Tagesmieten, 6 Tage = 3,3 Tagesmieten.
4. Der Mieter übernimmt die Haftung für die gelieferten Gegenstände vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Übergabe an unsere Mitarbeiter und haftet in vollem Umfang für Schäden an oder durch die Mietgegenstände. Werden Gegenstände verschmutzt, gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Ist eine restlose Reinigung nicht möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
5. In der Bestellung angeführte Lieferzeitpunkte versuchen wir einzuhalten können aber grundsätzlich nur 1. Vormittagslieferungen (07:00 - 12:00 Uhr) oder 2. Nachmittagslleferungen (12:00 — 17:00 Uhr) garantieren. Für Lieferungen an Sonn- und Feiertagen verrechnen wir € 35,00 pro Arbeiter/Stunde. Für Nachtlieferungen (18:00 — 07:00) verrechnen wir € 50,00 pro Arbeiter/Stunde.
6. Lieferungen werden nach Stand der Technik in üblicher Weise vorgenommen (LKW, Transportwagen, Transportrodel, etc.) An der Lieferanschrift vorhandene technische Einrichtungen, (z. B Lifte, Rolltreppen, etc.) werden vom Besteller uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Für Beschädigungen im Rahmen der Lieferung haftet das SVS im Falle von grober Fahrlässigkeit und bei absichtlicher Beschädigung von Einrichtungen an der Lieferanschrift. Andere Haftungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Der Besteller sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung. Wird der Zugang bzw. die Benützung der vorhandenen technischen Einrichtungen nicht ermöglicht, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Kosten. Das SVS kann in solchen Fällen auch die Lieferung abbrechen und die Kosten verrechnen.
8. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen sowie Verschmutzung hintanzuhalten. Unsere Mietgegenstände sind grundsätzlich für Indoor und dürfen, wenn nicht ausdrücklich mitgeteilt, nicht nass werden. Der Mieter haftet für jegliche Beschädigungen die daraus entstehen das unsere Artikel im Regen verblieben sind.
9. Nicht retournierte oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet.
10. Der Mieter bescheinigt durch Unterschrift auf dem Lieferschein, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen hat.
Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter bei Rückgabe auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und Kontrolle auf einwandfreien Zustand, so erkennt er die vom SVS durchgeführte Überprüfung an.
11. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.
12. Das SVS behält sich das Recht vor, auf seinen Mietgegenständen in angemessener Form Werbung anzubringen, bzw. die Gegenstände als Eigentum des SVS zu kennzeichnen. Die angebrachten Firmenlogos dürfen weder abgenommen, noch unsichtbar gemacht werden.
13. Für Expresslieferungen, d.s. Lieferungen, die innerhalb von 12 Stunden ab schriftlicher Bestellung durchgeführt werden sollen, verrechnen wir einen Expresszuschlag von 20% des Bestellwertes, mindestens € 50,00. Mündliche bzw. telefonische Bestellungen können grundsätzlich nicht angenommen werden bzw. gelten solche ausschließlich erst nach erfolgter Auftragsbestätigung als angenommen.
14. Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften über € 3.600,-- zu 50 % 14 Tage vor dem Liefertermin fällig - der Rest nach Rechnungserhalt prompt - ohne Abzüge, bei Auslandsgeschäften und bei Mietgeschäften unter € 220,-- vor Mietbeginn. Bei Zahlungsverzug gelten 11 % Verzugszinsen als vereinbart.
15. Sämtliche Bestellungen werden durch Auftragsbestätigung bestätigt. Ihre Bestellung ist mit Ausfertigung der Auftragsbestätigung für den Besteller bindend. Stornogebühren: Ab Auftragsbestätigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10 %; bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 %; bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 %, innerhalb 24 Stunden: 100 % Auftragssumme.
16. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste offene Forderung angerechnet.
17. Mündliche Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie binnen 24 Stunden durch das SVS schriftlich bestätigt werden.
18. Das SVS ist berechtigt, Fotos von Veranstaltungen, auf denen seine Möbel sichtbar sind, für Werbezwecke mit Nennung der Veranstaltung und des Auftraggebers (Benützers) zu verwenden.
19. Die AGB gelten mit Annahme der Mietgegenstände vor der Veranstaltung als gelesen und zur Kenntnis genommen. Eine weitere Zustimmungserklärung ist nicht nötig.
20. Sollten einzelne Paragraphen der AGB als den rechtlichen Bestimmungen widersprechend keine Geltung haben, hat dies keinen Einfluß auf die anderen Paragraphen.
21. Es gilt das österr. Recht. Gerichtsstand Wien.